von Felix Stockar

ERNEUERBARE ENERGIEN ZUR SELBSTVERSORGUNG

Aus den vorhandenen erneuerbaren Quellen Sonne und Wind kann lokal und nachhaltig Strom produziert werden. Vor allem die Solartechnik mit Dach- und Fassadenelementen bietet hohes Potenzial. Und schon kann der Strom zum Fahren aus eigener Produktion stammen. «trends & style» hat eine Checkliste aufbereitet, die Sie über die wichtigsten Punkte für die Planung Ihrer Anlage orientiert.

AUSGANGSLAGE

• Handelt es ich um ein Eigenheim, Stockwerkeigentum oder um ein Mietobjekt?
• Um welche Gebäudegrösse handelt es sich und wie sind die Besitzverhältnisse?
• Welche Vorgaben der Bauzonenordnung liegen vor?
• Um welchen Projektumfang (Carport, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbehaus, Wohnüberbauung, Nutzung brachliegender Dachflächen usw.) handelt es sich?
• Wer kann/muss allenfalls mitentscheiden?
• Wird allenfalls ein Dachnutzungsvertrag benötigt?

GRUNDLAGEN: LAGE, STANDORT UND GEBÄUDE

• Ist der geplante Standort geeignet?
• Welche Fläche ist verfügbar und wie ist die Ausrichtung, Besonnung und Neigung?
• Wie ist der Zustand der Gebäudehülle und des Daches?

ENERGIEERZEUGUNG UND -VERWENDUNG

• Wofür will ich Energie erzeugen, Wärme oder Strom?
• Wie viel Energie kann überhaupt erzeugt werden?
• Wie sieht die Strombilanz aus? Wie viel will/muss ich produzieren? Wie viel ist übrig? Was geschieht damit?
• Was für ein Elektroauto will ich anschliessen? Verfügt es über bidirektionales Laden?
• Sind im Mehrfamilienhaus mehrere Elektroautos anzuschliessen?
• Wie ist der Zustand der Elektroinstallation und wie ist die Anbindung zum lokalen Energieversorger?
• Wie kann/will ich die Vorteile der Stromliberalisierung nutzen?

FINANZIELLES

• In welchem Rahmen werden die Gesamtkosten für Planung und Bau ausfallen?
• Wie kann die Finanzierung bereitgestellt werden?
• Welche Möglichkeiten der Förderung bestehen?
• Wie fällt das Kalkulationsmodell des Energiebudgets auf Jahre hinaus aus?
• EIV Einmalvergütung oder KEV Kostendeckende Einspeisevergütung?

REALISIERUNG

• Welche Bewilligungen sind zu welchem Zeitpunkt einzuholen?
• Welche Partner sind für welche Aufgaben beizuziehen?
• Muss das Projekt allenfalls wegen vorgelagerten Arbeiten etappiert werden?
• Ist die Leistung über 30 kW, ist vor Baubeginn beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat eine Plangenehmigung einzuholen.
• Abnahme und Inbetriebsetzung planen.
• Sicherstellung, dass die Anlage beim Grundbuchamt und der Gebäudeversicherung angemeldet ist.

NACH DER INSTALLATION

• Mitteilung an die Haftpflichtversicherung und allenfalls Anpassung des Versicherungsschutzes
• Überwachung, Unterhalt und Reinigung der Anlage sowie periodische Prüfungen planen

NÜTZLICHE WEBADRESSEN

• electrosuisse – Verband für Elektro-, Energie- und Informationstechnik, www.electrosuisse.ch
• ESTI Eidgenössisches Starkstrominspektorat, www.esti-admin.ch
• VSEI Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen, www.vsei.ch
• Energie Genossenschaft Schweiz (EGch), www.energiegenossenschaft.ch
• Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE, www.vese.ch